BHKW Förderung durch KfW und BAFA

Staatliche Förderprogramme für Blockheizkraftwerke

Beim Neubau eines Hauses oder der Sanierung einer Immobilie bietet es sich an, auf ein Blockheizkraftwerk zur Erzeugung von Strom sowie Wärmeenergie für die Heizung und Warmwasserbereitung zu setzen. Leider ist die Installation von Anlagen, die moderne und umweltschonende Technologien zur Energieerzeugung nutzen, immer noch mit einem höheren Kostenaufwand gegenüber herkömmlichen Anlagen verbunden.

KfW Förderprogramme Energieeffizient Bauen / Energieeffizient Sanieren

Die höheren Investitionskosten machen sich erst über einen Zeitraum von üblicherweise mehreren Jahrzehnten durch Einsparungen bei den Energiekosten bezahlt.

Zum Glück hat der Gesetzgeber dafür gesorgt, dass staatliche Förderprogramme den Bauherren bei der Investition in die Nutzung regenerativer Energien unterstützen. Festgehalten sind diese Regelungen insbesondere im Erneuerbare Energien Gesetz und im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz.

Die KfW Förderbank unterstützt effiziente Formen der Energieerzeugung im Rahmen der Programme "Energieeffizient Bauen" und "Energieeffizient Sanieren". Werden die Anforderungen für ein KfW-Effizienzhaus erfüllt, so besteht die Möglichkeit, einen Kredit der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) in Anspruch zu nehmen. Die genauen Anforderungen gehen aus der jeweils gültigen EnEV hervor. Ein Blockheizkraftwerk, das die Kraft-Wärme-Kopplung ausnutzt, ist eine von mehreren möglichen Maßnahmen, um den Jahresprimärenergiebedarf signifikant zu senken.

BAFA Marktanreizprogramm für Erneuerbare Energien

Außerdem gewährt das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) im Rahmen eines Impulsgrogramms unter Umständen einen Zuschuss zu den Investitionskosten für ein wärmegeführtes Blockheizkraftwerk. Dabei handelt es sich um den so genannten Mini-KWK-Zuschuss.

Abhängig ist die Höhe des Zuschusses von der Leistung des BHKW - je niedriger die kW-Zahl der Anlage, desto höher die Förderung je kW, da kleine Anlagen relativ gesehen am teuersten sind. Die maximale Leistung darf bei 50 kW liegen. Darüber hinaus muss die Anlage fabrikneu und serienmäßig hergestellt sein. Ein Vollwartungsvertrag ist notwendig.