Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) - oder genauer "Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung" - ist im April 2002 in Deutschland erstmalig in Kraft getreten und seitdem mehrmals abgeändert worden.

Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz: Konzept und Ziele

Ziel des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes ist, eine deutliche Steigerung der Verbreitung hocheffizienter Technologien zur Strom- und Wärmeerzeugung zu erreichen.

Bis 2020 soll rund ein Viertel der Stromproduktion in KWK-Anlagen erfolgen. Das entspricht ungefähr einer Verdopplung, wenn man vom heutigen Stand ausgeht. Das KWK-G soll zur Energieeinsparung und gleichzeitig zum Umwelt- und Klimaschutz beitragen.

Anfang 2009 ist eine neue Fassung des KWK-G in Kraft getreten. Seitdem können sich alle, die den Einsatz von KWK-Anlagen entweder beim Neubau oder bei einer Modernisierung planen, über Förderungen freuen. Ebenso wird der Neubau oder Ausbau von Wärmenetzen gefördert. Aber auch bestehende KWK-Anlagen und deren weiterer Bestand sind förderfähig.

Welche BHKW Anlagen sind förderfähig?

Ein Mini-BHKW ist förderfähig bis zu einer Leistung von einschließlich 50 kW. Für die Förderung einer KWK-Anlage ist nicht zwingend der Einsatz von regenerativen Brennstoffen notwendig. Auch Anlagen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, sind förderfähig. Der entscheidende Faktor, der hier zur gewünschten Energieeffizienz beiträgt, ist die Kopplung von Stromerzeugung und Wärmeerzeugung.

Seit Anfang 2009 wird der KWK-Zuschlag nicht nur für die Strommenge gewährt, die über den Eigenbedarf hinaus produziert und ins öffentliche Stromnetz eingespeist wurde, sondern auch für den selbst genutzten Strom.

Wie wird das KWK-G finanziert?

Um dem Betreiber einer KWK-Anlage eine erhöhte Einspeisevergütung zahlen zu können, wird der Mehrpreis auf alle Verbraucher umgelegt, und zwar in Form eines verbrauchsabhängigen Preises pro Kilowattstunde. Großverbraucher zahlen dabei ab einer bestimmten abgenommenen Strommenge eine deutlich niedrigere Umlage.